AE Vision 

Architekturplanung und Energieberatung

 

AE Vision

 

Architekturplanung und

Energieberatung

Herausgeber:

 

AE Vision

Inhaber: Architektin Katharina Schlüter-Hoedt

Henschelstraße 10

27721 Ritterhude

 

Telefon: 0 42 92 – 409 725

info@archenergie-vision.de

 

Verantwortliche für den Inhalt: Katharina Schlüter-Hoedt

Die Architektin Katharina Schlüter-Hoedt  ist Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen,

Friedrichswall 5, 30159 Hannover.


Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ ergibt sich aus der Eintragung in die

Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen

(Bundesrepublik Deutschland/Bundesland Niedersachsen).
Die Architektin Katharina Schlüter-Hoedt unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen des

Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchtG), insbesondere den Pflichten aus § 37 NArchtG.
Der Text des NArchtG kann eingesehen werden über die Homepage der Architektenkammer Niedersachsen
unter http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/00031-narchtg.03.pdf

(Architektin/Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen/Mitgliedsnummer 19543)

 

Alle Angaben zum Datenschutz finden Sie hier.

 

Alternative Dispute Resolution (ADR) / Verbraucherstreitbeilegungen:

Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:  https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Lichtbilder:

Alle Lichtbilder werden von den Geschäftsführern oder im Auftrag von diesen gefertigt. Darauf abgebildete Personen haben sich vollumfänglich einverstanden erklärt.

 

Urheberrecht:

Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte (insbesondere Texte, Grafiken, Lichtbilder, Lichtbildwerke, Layout) unterliegen dem Urheberrecht. Die Urheber der jeweiligen Lichtbilder sind zusammen mit ihrem Werk aufgeführt (siehe Punkt Lichtbilder). Alle weiteren Urheberrechte liegen bei AE Vision, Ritterhude. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Urheber. Dies gilt insbesondere für Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, Einspeicherung, Verarbeitung beziehungsweise Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen.